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   VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 2633/04   

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https://dejure.org/2005,7585
VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 2633/04 (https://dejure.org/2005,7585)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.01.2005 - 5 TG 2633/04 (https://dejure.org/2005,7585)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 5 TG 2633/04 (https://dejure.org/2005,7585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 4 HRG, § 1 StuGuG HE, § 3 StuGuG HE
    Studiengebühr; Studienabschluss; Verwaltungsfachhochschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines Abschlusses als erster berufsqualifizierender Studienabschluss; Abschluss einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung als erster berufsqualifizierender Studienabschluss; Anforderungen an die Einordnung eines Studiengangs ...

  • Judicialis

    HRG § 1; ; HRG § 27 Abs. 4; ; HRG § 73 Abs. 2; ; StuGuG § 1; ; StuGuG § 3; ; VwFHSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren; Studiengebühr - Abschluss, Berufsqualifizierend, Guthaben, Konsekutiv, Studiengang, Studiengebühr, Verwaltungsfachhochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 546
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1989 - 5 B 135.89

    Einordnung einer Hochschule als Bildungseinrichtung - Erschöpfung des

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 2633/04
    In Anbetracht dieser staatlichen Trägerschaft ist ihre Eigenschaft als staatliche Hochschule des Landes Hessen nicht zweifelhaft (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. August 1989 - 9 UE 838/88 -, ESVGH 40, 316; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 5 B 135.89 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 20; ebenso für bayerisches Recht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. März 2001 - 7 B 00.963 -, VGHE 54, 52).
  • VGH Hessen, 15.08.1989 - 9 UE 838/88

    Ausbildungsförderung: Zweitausbildung - Jurastudium nach Fachhochschulausbildung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 2633/04
    In Anbetracht dieser staatlichen Trägerschaft ist ihre Eigenschaft als staatliche Hochschule des Landes Hessen nicht zweifelhaft (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. August 1989 - 9 UE 838/88 -, ESVGH 40, 316; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 5 B 135.89 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 20; ebenso für bayerisches Recht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. März 2001 - 7 B 00.963 -, VGHE 54, 52).
  • VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.963

    Ermächtigung für die Erhebung von Zweitstudiengebühren; Geltung der Verordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 2633/04
    In Anbetracht dieser staatlichen Trägerschaft ist ihre Eigenschaft als staatliche Hochschule des Landes Hessen nicht zweifelhaft (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15. August 1989 - 9 UE 838/88 -, ESVGH 40, 316; BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 5 B 135.89 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 20; ebenso für bayerisches Recht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. März 2001 - 7 B 00.963 -, VGHE 54, 52).
  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2004 - 12 G 3023/04

    Studienguthaben; Verwaltungsfachhochschule; Erststudium

    Auszug aus VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 2633/04
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 5. August 2004 - Az.: 12 G 3023/04(V) - abgeändert.
  • VGH Hessen, 06.12.2007 - 8 UE 727/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitstudiengebühren nach dem Hessischen

    Die bestandene Prüfung zum Abschluss des ersten Studienganges ist zugleich berufsqualifizierend und Voraussetzung für die Fortsetzung mit dem zweiten Studiengang (vgl. Nr. 2 und Nr. 4.1 der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen - Beschlüsse der Kultusministerkonferenz - KMK - vom 10. Oktober 2003 und 15. Juni 2007; Hess. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 5 TG 2633/04 - NVwZ-RR 2005 S. 546 f. = juris, Rdnr. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 2007 - 4 ME 594/07 - juris, Rdnr. 5).

    Für die Annahme konsekutiver Studiengänge genügt es nicht, wenn der Zweitstudiengang für einen bestimmten Berufswunsch eine sinnvolle Weiterbildung oder Ergänzung des ersten Studienabschlusses darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 a.a.O. juris, Rdnr. 5).

  • VG Gießen, 23.05.2006 - 3 E 1396/05

    ERSTER BERUFSQUALIFIZIERENDER ABSCHLUSS; KONSEKUTIVER STUDIENGANG;

    (1) Der HessVGH (Beschl. v. 11.1.2005, 5 TG 2633/04) hat dazu ausgeführt, § 1 StuGuG lege die Gebührenfreiheit an den Hochschulen des Landes bis zum Erwerb eines "ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses" fest.

    (3) Soweit der HessVGH in seiner Entscheidung (Beschl. v. 11.1.2005, 5 TG 2633/04) ausführt, "erste berufsqualifizierende Studienabschlüsse" i.S.d. StuGuG seien all diejenigen Abschlüsse, die an Hochschulen im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz - HRG - erworben worden seien, also an Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die "nach Landesrecht staatliche Hochschulen" seien, ergibt sich daraus im Rahmen der o.g. Entscheidung nur, dass es sich dabei jedenfalls um Studienabschlüsse i.S.d. StuGuG handelt, nicht aber, dass berufsqualifizierende Abschlüsse an Hochschulen des Bundes keine solchen i.S.v. § 2 Abs. 1 StuGuG sind.

    Dies gilt etwa für das Verhältnis von Bachelor- und Master-Studiengängen oder solchen, die sich in Diplom 1 und Diplom 2 aufteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 11.1.2005, 5 TG 2633/04), nicht aber für das Verhältnis der Studiengänge der Klägerin.

  • VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 TG 3578/04

    Studienguthaben bei konsekutivem Studiengang

    § 1 StuGuG lässt nur den Bereich studiengebührenfrei, den § 27 Abs. 4 HRG zwingend von Studiengebühren ausnimmt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 5 TG 2633/04).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2009 - 2 A 10084/09

    Diplomabschluss an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben ist ein erster

    Hierunter fallen - dies folgt im Umkehrschluss aus § 73 Abs. 2 Satz 1 HRG - auch solche Hochschulen, deren Ausbildungsgänge ausschließlich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 2005, 546).
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